Was Nazi-Bücher auf Amazon mit den Netzsperren zu tun haben könnten

Wie das ZEIT-Blog Störungsmelder berichtet, habe Amazon

„[n]ach zahlreichen Protesten […] jetzt die Bücher des NPD-Verlages ‚Deutsche Stimme‘ aus dem Programm genommen. Zudem wurde in die offiziellen Verkaufskriterien der Hinweis aufgenommen, dass ‚Artikel, die den Nationalsozialismus verherrlichen oder verharmlosen‘ nicht verkauft werden dürfen.“

Das hört sich gut an. Es kann ja auch wirklich nicht sein, dass Amazon mit Nazi-Sachen Geld verdient bzw. überhaupt einen Markt dafür aufbaut. Auf der anderen Seite hat mich folgendes Zitat der Amazon-Pressesprecherin Christine Höger zum Nachdenken gebracht: „Amazon ist ein Händler, keine Regulierungsinstitution.“
Schauen wir uns doch mal an, was Amazon jetzt gemacht hat: Produkte (widerwärtige zwar, aber doch Produkte), für die es offenbar eine Nachfrage gab, nach einigem Sträuben aus dem eigenen Angebot entfernt. Was Amazon nicht gemacht hat: Sich darum gekümmert, dass die Produkte vernichtet werden. Einzig der Zugang ist erschwert worden, weil er nicht mehr über einen großen Versandhändler stattfindet.
Na, kommt euch das irgendwie bekannt vor? Mir jedenfalls sind viele Parallelen zum „Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten in Kommunikationsnetzen“ aufgefallen.

Sicher: Der Vergleich ist auf weichem Grund gebaut und einiges spricht gegen ihn. Um nur ein Beispiel zu nennen: Amazon ist ein Händler, der selbstverständlich selbst entscheiden darf, was er anbietet.
Aber wie ist es denn nun? Muss man als Mensch, der gegen Zensur ist, auch dagegen sein, dass Amazon rechtsradikale Produkte nicht anbietet? Ich kann Amazons Schritt und die Argumente der Menschen, die sich für das Entfernen dieser Inhalte einsetzen, sehr gut verstehen. Ich will nicht, dass man Nazi-Sachen bei Amazon kaufen kann. Andererseits: Warum dürfen solche Sachen überhaupt verlegt werden? Da sie ja offensichtlich verlegt werden dürfen, scheinen sie ja nicht verfassungsfeindlich im juristischen Sinne zu sein. Also müsste ein Buchhändler, dessen Hauptmaxime die Gewinnmaximierung ist, doch auch die Berechtigung haben, nicht verbotene, aber moralisch zweifelhafte Produkte zu verkaufen. Besteht nicht hier die gleiche Gefahr wie beim Zugangserschwerungsgesetz, dass jetzt ein erster Schritt getan ist und nun immer mehr Menschen und Gruppen auf Amazon zukommen mit immer mehr Begehrlichkeiten?
Es ist alles so schwierig und wahrscheinlich verstehe ich auch einfach irgendeinen Aspekt der ganzen Angelegenheit völlig falsch. Bitte klärt mich auf und helft mir bei der Meinungsbildung.


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